Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasser-Verbrauchsgebühr:
3,03 €/cbm
Schmutzwasser-Grundgebühr:
Neben der verbrauchsabhängigen Gebühr wird ab Einbau der Messeinrichtung für die Feststellung des Frischwasserverbrauches (=Wasserzähler) eine Grundgebühr für die Vorhaltung der Abwasseranlagen für das Schmutzwasser erhoben. Die Höhe dieser Grundgebühr richtet sich nach der Nenngröße des installierten Wasserzählers. Die Grundgebühr beträgt pro angefangenem Kalendermonat bei Messeinrichtungen, die geeignet sind zur Messung folgender maximaler Verbrauchsleistungen
bis zu 5 m³/h
bis zu 12 m³/h
bis zu 20 m³/h
bis zu 30 m³/h
bis zu 80 m³/h
über 120 m³/h
Q3 4
Q3 10
Q3 16
Q3 25
Q3 63 oder Q3 40
Q3 100
8,95 €
17,53 €
29,22 €
43,84 €
116,90 €
175,36 €
Niederschlagswassergebühr:
Niederschlagswasser-Verbrauchsgebühr:
0,53 €/m²
Niederschlagswasser-Grundgebühr:
0,08 €/m²
Für saubere Gewässer: Abwassergebühr angepasst
Die Wasserqualität vieler Seen und Flüsse hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Diese erfreuliche Entwicklung soll sich fortsetzen. Deshalb will auch die Gemeinde Neuhof weiter-hin kontinuierlich in das Leitungsnetz und die anderen Einrichtungen der Abwasserentsorgung in-vestieren. Vor allem deshalb hat die Gemeindevertretung am 12. Dezember 2019 und am 6. Feb-ruar 2020 beschlossen, die Abwassergebühren zum 1. Januar 2020 folgendermaßen anzuheben (jeweils inkl. Umsatzsteuer):
bisher | neu | |
Schmutzwasser-Grundgebühr für den fast überall installierten kleinsten Wasserzähler (pro Monat) | 7,30 EUR | 8,95 EUR |
Schmutzwasser-Verbrauchsgebühr (pro m³) | 2,90 EUR | 3,03 EUR |
Niederschlagswasser-Verbrauchsgebühr (pro m²) | 0,46 EUR | 0,53 EUR |
Die Niederschlagswasser-Grundgebühr blieb unverändert. Leicht nach oben angepasst hat das Gemeindeparlament auch den Abwasserbeitrag und die Gebühr für die wenigen noch verbliebenen Kleinkläranlagen und Gruben im Gemeindegebiet.
Wie bei den ebenfalls gestiegenen Wassergebühren haben die Mitglieder der Gemeindevertretung auch über die neuen Abwassergebühren sehr verantwortungsvoll diskutiert. Sie mussten aber mehrere Aspekte berücksichtigen:
- Die Aufsichtsbehörden sind nicht bereit, Kostenunterdeckungen zu akzeptieren. Das kommunale Haushaltsrecht schreibt vor, grundsätzlich kostendeckende Gebühren zu erheben. Im Rahmen von Haushaltsgenehmigungsverfahren verlangt die Aufsichtsbehörde von der Gemeinde, dies schriftlich zu bestätigen.
- Das Gemeindegebiet von Neuhof (11.000 Einwohner) ist 90 Quadratkilometer groß. Neuhof ist also eine Flächengemeinde. Das treibt den Pro-Kopf- Aufwand für Abwasserleitungen, Kläranlagen und Regenentlastungsanlagen nach oben. Viele andere Kommunen haben bei gleicher Einwohnerzahl eine kleinere Fläche und damit ein „günstigeres“ Verhältnis. Auf den einzelnen Einwohner umgerechnet sind die Kosten der Abwasserentsorgung und –reinigung in dünner besiedelten Gemeinden wie Neuhof merklich höher.
- Das Leitungsnetz der Neuhofer Abwasserentsorgung hat mit etwa 111 Kilometern eine beachtliche Länge. Die Liste der zuletzt abgeschlossenen und derzeit geplanten Investitionen ist umfang-reich (vgl. Tabelle). Trotzdem muss das Investitionstempo hoch bleiben, um den steigenden Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung weiterhin gerecht zu werden. Eine Faustregel sagt: Eine Investition von 1 Mio. EUR lässt die Schmutzwasser-Verbrauchsgebühr über einen Zeit-raum von 40 bis 50 Jahren um etwa 0,10 EUR pro Kubikmeter steigen.
Allgemeine Erläuterungen zur Bedeutung von Gebühren beim Auf- und Ausbau der kommunalen Infrastruktur lesen Sie im Artikel zu den Wassergebühren lesen Sie auch auf unserer Homepage…zum Artikel
Die größten Investitionen in die Abwasserentsorgung waren bzw. sind:
EUR | |
Rommerzer Str.: Erneuerung Teilstück der Kanalisation (um 2019) |
660.000 |
Zollweg: Erneuerung Kanalisation (2017) | 2.150.000 |
Baugebiet Weinstr.: Herstellung der Kanalisation (2019; nach Abzug Beitrags-zahlungen) |
130.000 |
Weinstr.: grundhafte Erneuerung der Kanalisation |
410.000 |
Kläranlage Neuhof: Bau Blockheizkraftwerk und weitere Investitionen zur Energiege-winnung (voraussichtlich um 2020; ohne Einzahlungen) | 630.000 |
In der Eller: Erweiterung Kanalisation (west-liches Teilstück, um 2019) | 260.000 |
Dorfborn: Schadenssanierung Kanalisation Sanierung (voraussichtlich um 2021) | 370.000 |
Hauswurz: Schadenssanierung Kanalisation (um 2020) |
170.000 |
Rommerz: Herstellung Kanalisation Neubaugebiet „ An den Eichenäckern“ |
180.000 |
4.960.000 |
(Höhere) Gebühren – nicht bequem, aber fair und weitsichtig
Verantwortungsvolle Kommunalpolitik denkt und handelt generationenübergreifend. Sie berücksichtigt auch diejenigen, die noch keine politische Stimme haben – unsere Kinder und Enkel. Ausbau und Unterhalt der öffentlichen Infrastruktur finanziert sie deshalb nicht nur aus Steuereinnahmen, Landesmitteln oder Krediten, sondern auch über Gebühren.
Gebühren sind in doppelter Hinsicht fair. Zum einen: Sie belasten nur die Bürgerinnen und Bürger, die bestimmte öffentliche Dienstleistungen heute (und nicht in ferner Zukunft) nutzen. Zum anderen: Wer diese Dienstleistungen intensiver nutzt, zahlt mehr als jemand, der sie weniger oder seltener in Anspruch nimmt.
Weitsichtige Kommunen scheuen sich nicht, die Gebühren von Zeit zu Zeit moderat zu erhöhen. So können sie die Infrastruktur auf einem guten Stand halten und laufend an höhere gesetzliche Standards und/oder wachsende Qualitätsansprüche der Bürgerinnen und Bürger anpassen. Nichts zu tun, ist ein nur vermeintlich billiger und bequemer Weg. Er mündet irgendwann in einen Investitions-stau, der die Kommune Jahre später teuer zu stehen kommt. Jeder, der ein Haus besitzt, wird das nur allzu gut nachvollziehen können.